Express-Entsorgung

Ablauf der Öltankentsorgung

Unser Angebot betrifft oberirdisch aufgestellte Kunststoff- und GFK-Tanks. Stahltanks und Erdtanks entsorgen wir nicht; eine reine Tankstilllegung bieten wir nicht an.

Vor dem Termin prüft Carsten Ehlers Ihre Anfrage. Leistungsumfang, Zugang zur Anlage, Restöl, benötigte Unterlagen und Termin werden mit Ihnen abgestimmt. Der Ausbau erfolgt anschließend nach der vereinbarten Planung.

  1. Anfahrt: Wir kommen zum vereinbarten Termin und bringen die notwendigen Werkzeuge mit.
  2. Restöl abpumpen: Ob Abpumpen oder Umpumpen von Restöl für Ihre Anlage möglich und sinnvoll ist, klärt Carsten Ehlers persönlich. Ein vollständiger Tankausbau ist dafür nicht pauschal Voraussetzung; der konkrete Leistungsumfang wird vorab vereinbart.
  3. Reinigung beim Ausbau: Eine Innenreinigung bieten wir nur zusammen mit dem Ausbau und der Entsorgung der Tanks an, nicht als Einzelleistung. Welche Arbeiten für Ihre Anlage nötig und vereinbart sind, klärt Carsten Ehlers persönlich.
  4. Tank zerlegen: Falls erforderlich, wird der Tank vor Ort in transportierbare Teile zerlegt.
  5. Abtransport: Die Tankteile werden aus dem Gebäude getragen und abtransportiert.
  6. Rohrleitungen entfernen: Welche ölhaltigen Leitungen bis zum Brenner beziehungsweise Ofen entfernt werden, wird im Leistungsumfang abgestimmt.
  7. Dokumentation: Sie erhalten die Rechnung und die vereinbarten Entsorgungsunterlagen. Klären Sie vor dem Auftrag, welche zusätzlichen Unterlagen oder Prüfungen für die Anlage erforderlich sind und wer sie übernimmt. Eine vorgeschriebene Sachverständigenprüfung wird durch unsere Leistungsdokumentation nicht ersetzt.

Mehrere verbundene Behälter vorhanden? Im Ratgeber Batterietanks zählen und den gemeinsamen Ausbau vorbereiten finden Sie Beispiele für Anzahl und Liter je Tank sowie Hinweise zum vereinbarten Leitungsumfang.

Steht der Ausbau im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel, hilft der Ratgeber Öltank beim Hausverkauf: Übergabe und Ausbau abstimmen bei der Vorbereitung der nächsten Gespräche.

Leistung und erforderliche Nachweise klären

Bei fachbetriebspflichtigen Arbeiten muss der ausführende Betrieb seine Fachbetriebseigenschaft unaufgefordert nachweisen. Lassen Sie sich den passenden Nachweis vorlegen und klären Sie den Tätigkeitsumfang: § 64 AwSV zum Fachbetriebsnachweis. Die Fachbetriebspflicht richtet sich nach § 45 AwSV; eine erforderliche Sachverständigenprüfung ist davon zu unterscheiden.

Zum Leistungsumfang der Demontage von Kunststoff- und GFK-Tanks. Bitte öffnen, betreten, reinigen oder zerlegen Sie Tanks nicht selbst für die Anfrage.

Fragen zu Vorbereitung, Restöl, Fotos und Unterlagen

Termin und Angebot

Für Ihr Vorhaben erreichen Sie uns unter 01511 0004125 · express-entsorgung@gmx.de oder über das Anfrageformular mit Leistungsübersicht.

Vor dem vereinbarten Ausbau klären Sie mit uns die Gegebenheiten vor Ort. Zufahrt, Zugang und Stromversorgung vorbereiten

Hinweise zu Ihrer Anfrage

Weiterlesen zur Planung: Welche Angaben helfen beim Angebot und welche Arbeiten sollten darin enthalten sein?

Kostenfaktoren bei der Tankentsorgung · Angebote für denselben Umfang vergleichen