Ein klar abgestimmter Auftrag erleichtert den Tankausbau. Diese fünf Punkte helfen bei der Vorbereitung.
Qualifikation für die konkrete Arbeit nicht klären
Ob eine Fachbetriebspflicht besteht, richtet sich nach Anlage und Tätigkeit gemäß § 45 AwSV. Für die dort erfassten Arbeiten ist ein Fachbetrieb nach § 62 AwSV erforderlich. Der Nachweis muss für die vorgesehenen Tätigkeiten gültig sein.
Bei fachbetriebspflichtigen Arbeiten sind Tätigkeitsbereich und Geltungsdauer des Nachweises maßgeblich. § 62 AwSV nennt Sachverständigenorganisationen sowie Güte- und Überwachungsgemeinschaften als Zertifizierungsstellen; ein bestimmtes TÜV-Siegel ist keine allgemeine Zusatzpflicht.
Leistungsbeleg und Sachverständigenbericht verwechseln
Welche Unterlagen und Prüfungen erforderlich sind, hängt von Anlage, Standort und Auftrag ab. Eine gegebenenfalls vorgeschriebene Prüfung nach §§ 46 und 47 AwSV erfolgt durch Sachverständige. Leistungsdokumentation, Entsorgungsunterlagen und ein solcher Prüfbericht sind unterschiedliche Dokumente. Zuständigkeit und Umfang werden vor der Beauftragung abgestimmt.
Für private Haushaltungen gilt die Nachweisverordnung gemäß § 1 Absatz 3 nicht. Das befreit die beteiligten Entsorgungsunternehmen nicht pauschal von ihren Pflichten. Klären Sie, welche Belege Sie für Ihr Vorhaben erhalten und ob die zuständige Wasserbehörde weitere Unterlagen benötigt.
Restöl ohne Prüfung als wertlos oder verkäuflich einplanen
Verwendbares Heizöl und zu entsorgende Rückstände müssen unterschieden werden. Ob Abfall vorliegt, richtet sich nach § 3 KrWG. Als Abfall anfallendes Heizöl gehört zum gefährlichen Abfallschlüssel 13 07 01* der AVV. Es darf nicht in Boden, Gewässer oder Abfluss gelangen.
Carsten Ehlers prüft Restölmenge, Zustand und Zugang persönlich. Der Umfang von Abpumpen und Entsorgung wird vor der Beauftragung im Angebot vereinbart.
Wir kaufen kein Heizöl an. Bei einem beauftragten Tankausbau entsorgen wir das vorhandene Restöl und den Ölschlamm ohne zusätzliche Entsorgungskosten, unabhängig von der Menge. Ohne Tankausbau bieten wir keine kostenlose Abholung an. Einzelheiten stehen im Ratgeber zu Restöl.
Ungenutzt mit ordnungsgemäß stillgelegt gleichsetzen
Eine ausgeschaltete Heizung oder ein vermeintlich leerer Tank belegt noch keine ordnungsgemäße Stilllegung. Nach § 17 Absatz 4 AwSV müssen wassergefährdende Stoffe bei der Stilllegung soweit technisch möglich entfernt und die Anlage gegen missbräuchliche Nutzung gesichert werden.
Ob ein Tank verbleiben kann, ausgebaut werden soll oder weitere Maßnahmen erforderlich sind, ist anhand der Anlage zu klären. Aus einem Heizungswechsel folgt keine pauschale Pflicht, jeden Tank vollständig auszubauen. Prüfpflichten und behördliche Anforderungen sind gesondert zu beachten.
Angebote ohne abgestimmten Leistungsumfang vergleichen
Vergleichen Sie dieselben Leistungen und Voraussetzungen:
- Tankanzahl, Material, Größe und Zugang
- Restöl, Rückstände und vorgesehener Entsorgungsweg
- Ausbau von Tank, Leitungen und weiteren vereinbarten Teilen
- Anfahrt, Transport und vereinbarte Übergabe
- Leistungsdokumentation und gegebenenfalls separat notwendige Prüfungen
Unbekannte Angaben sollten kenntlich bleiben. Carsten Ehlers prüft die Anfrage persönlich; maßgeblich ist das vereinbarte Angebot.
Tankentsorgung persönlich abstimmen
Für den ersten Kontakt genügen Ihr Name und eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Angaben zur Anlage und Fotos sind freiwillig.
Individuelles Angebot anfragenQuellen und Stand
Stand: 28. September 2026. § 17 AwSV: Stilllegung · § 45 AwSV: Fachbetriebspflicht · § 62 AwSV: Zertifizierung · § 46 AwSV: Prüfpflichten · § 47 AwSV: Sachverständige.
Weitere Quellen: § 3 KrWG · AVV, Abfallschlüssel 13 07 01* · § 1 NachwV.
Weiterlesen: GFK-Tank entsorgen · Heizöl umfüllen lassen.
Hinweise zu Ihrer Anfrage
Weiterlesen zur Planung: Welche Angaben helfen beim Angebot und welche Arbeiten sollten darin enthalten sein?
Kostenfaktoren bei der Tankentsorgung · Angebote für denselben Umfang vergleichen