📅 22. März 2026 · ⏱️ 5 Min. Lesezeit
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Haus! Aber wenn im Keller noch ein Öltank steht, gibt es einige wichtige Dinge, die Sie als neuer Eigentümer sofort wissen müssen. Denn mit dem Haus übernehmen Sie auch die gesetzliche Verantwortung für den Tank.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) macht keine Ausnahme für neue Eigentümer. Sobald Sie das Haus übernehmen, sind Sie für den Tank und seine ordnungsgemäße Betrieb oder Stilllegung verantwortlich — auch wenn der Tank vom Vorbesitzer stammt.
Was das bedeutet: Altlasten die der Vorbesitzer hinterlassen hat, können trotzdem zu Ihrer Haftung führen. Deshalb gilt: Gleich nach dem Einzug den Tank prüfen.
✅ Tanktyp und Baujahr feststellen (Typenschild am Tank)
✅ WHG-Nachweis suchen — gab es schon eine offizielle Prüfung?
✅ Zustand visuell prüfen — Rost, Verfärbungen, Geruch?
✅ Restölmenge schätzen — ist noch Öl drin?
✅ Fachbetrieb kontaktieren — kostenlose Einschätzung anfordern
✅ Heizungswechsel planen? — jetzt Förderung prüfen (bis 70% BAFA)
Wenn Sie die Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen möchten: bis zu 70% BAFA-Förderung sind möglich. Die Tankentsorgung ist dabei Teil des Gesamtpakets — planen Sie beides zusammen!
Wichtig: Förderantrag ERST stellen, dann beauftragen. Wir koordinieren gerne mit Ihrem Heizungsbauer.
Bei uns: Festpreis ab 385€ netto für Kunststofftanks — egal wie viel Restöl noch drin ist. Stahltanks ab 460€. WHG-Nachweis immer inklusive. Planen Sie das einfach direkt beim Hauskauf mit ein.
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📞 0151 1000 4125 💬 WhatsAppDas Restöl im Tank gilt als Zubehör des Hauses und geht auf den Käufer über. Genauso gehen alle WHG-Pflichten auf Sie als neuen Eigentümer über — auch wenn der Tank vom Vorbesitzer stammt.
Nicht unbedingt sofort, aber zeitnah. Wenn der Tank in Ordnung ist und noch genutzt wird, ist keine sofortige Entsorgung nötig. Bei Heizungswechsel oder schlechtem Zustand: sofort handeln.
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