Hinweis zur Erdtank-Anfrage: Über das folgende Formular können Sie eine mögliche Kontaktvermittlung anfragen. Carsten Ehlers prüft Ihre Angaben persönlich. Angebot und Ausführung von Erdtankarbeiten sind mit dem ausführenden Betrieb abzustimmen.
Die Anfrage wird persönlich geprüft. Unser eigener Leistungsumfang · Vereinbarte Arbeiten und Unterlagen vergleichen. Ein Formular ersetzt keine Hilfe bei einer akuten Gefahr.
Unterirdischen Heizöltank stilllegen oder ausbauen lassen?
Express führt Erdtankarbeiten nicht selbst aus. Carsten Ehlers prüft persönlich, ob eine Kontaktvermittlung möglich ist.
Ein Erdtank ist im Boden eingebaut. Für die Planung sind Bauart, Lage, bisherige Nutzung und vorhandene Unterlagen wichtig.
Prüfen Sie, soweit bekannt: Ist der Tank noch in Betrieb, nur ungenutzt oder bereits dokumentiert stillgelegt? Steht ein Heizungswechsel, ein Bauvorhaben oder ein Grundstücksverkauf an? Diese Angaben helfen, die passende Anlaufstelle zu bestimmen.
Nach § 17 Absatz 4 AwSV sind bei der Stilllegung wassergefährdende Stoffe soweit technisch möglich zu entfernen und die Anlage gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern. Daraus folgt keine pauschale Pflicht, jeden Tank auszugraben. Ob ein Tank verbleiben kann, entfernt werden muss oder weitere Maßnahmen nötig sind, ist anhand der Anlage und der örtlichen Anforderungen zu klären.
Unterirdische Anlagen fallen unter § 45 Absatz 1 Nummer 1 AwSV. Die dort genannten Tätigkeiten, darunter Innenreinigung und Stilllegung, erfordern einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV. Für den Auftrag muss dessen Nachweis zum vorgesehenen Tätigkeitsbereich passen.
Für unterirdische Heizölverbraucheranlagen sehen § 46 AwSV und die Anlage 5 beziehungsweise Anlage 6 eine Prüfung bei Stilllegung vor. Prüfschritte und Reihenfolge sind mit dem Sachverständigen und dem ausführenden Betrieb rechtzeitig abzustimmen. § 47 AwSV regelt die Prüfung und den Prüfbericht.
Welche Unterlagen und Prüfungen erforderlich sind, hängt von Anlage, Standort und Auftrag ab. Eine gegebenenfalls vorgeschriebene Prüfung nach §§ 46 und 47 AwSV erfolgt durch Sachverständige. Leistungsdokumentation, Entsorgungsunterlagen und ein solcher Prüfbericht sind unterschiedliche Dokumente. Zuständigkeit und Umfang werden vor der Beauftragung abgestimmt.
Ob weitere Genehmigungen oder Maßnahmen wegen Bodenverunreinigung, Bebauung oder Grundstücksnutzung nötig sind, ist mit den zuständigen Stellen zu klären. Bei einem Bauvorhaben oder Grundstücksverkauf sollten vorhandene Tank- und Stilllegungsunterlagen früh in die Planung einbezogen werden.
Fotos von außen sind freiwillig und nur sinnvoll, wenn sie gefahrlos möglich sind. Öffnen oder betreten Sie den Tank nicht und führen Sie keine eigenen Pump-, Reinigungs- oder Zerlegearbeiten für die Anfrage aus.
Eine Verfüllung und die Wahl eines Materials erfordern eine fachliche Beurteilung des konkreten Tanks und seiner Umgebung. Lassen Sie die Voraussetzungen und erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vom ausführenden Betrieb prüfen.
Der Umgang mit dem Öl und der konkrete Leistungsumfang werden vorab vereinbart. Weitere Hinweise finden Sie unter Restöl: Weiterverwendung oder Entsorgung klären.
Express führt Erdtankarbeiten nicht selbst aus. Carsten Ehlers prüft Ihre Anfrage persönlich und klärt, ob eine Kontaktvermittlung zu einem geeigneten Betrieb möglich ist. Verfügbarkeit, Angebot und Ausführung müssen mit dem ausführenden Betrieb abgestimmt werden.
Für die Angebotsprüfung sind unter anderem Tankgröße, Zustand, Einbautiefe, Zugang, Restöl, vorgesehene Maßnahme und erforderliche Prüfungen relevant. Eine Besichtigung kann nötig sein; wer sie durchführt und welche Leistungen sie umfasst, wird vorab geklärt.
Preis, Ausführungstermin und Dauer werden nach persönlicher Prüfung für den konkreten Auftrag mit dem ausführenden Betrieb vereinbart.
Zum Unterschied der Beteiligten lesen Sie AwSV: Fachbetrieb, Betreiberpflichten und Prüfberichte.
Der Preis richtet sich nach Anlage, Zustand, Zugang und dem konkret vereinbarten Auftrag. Erdtankarbeiten führt Express nicht selbst aus. Carsten Ehlers prüft eine mögliche Kontaktvermittlung; ein Angebot für die Ausführung ist mit dem jeweiligen Betrieb abzustimmen.
Aus § 17 Absatz 4 AwSV folgt keine pauschale Pflicht, jeden stillgelegten Tank auszugraben. Wassergefährdende Stoffe sind soweit technisch möglich zu entfernen und die Anlage ist gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern. Ob der Tank verbleiben kann oder entfernt werden muss, ist anhand der Anlage und weiterer Anforderungen vor Ort zu klären.
Stilllegung bedeutet die dauerhafte Außerbetriebnahme unter den geltenden Anforderungen. Beim Ausbau wird der Tank aus dem Boden entfernt. Ein Verbleib im Boden und eine mögliche Verfüllung benötigen eine fachliche Planung. Der ausführende Betrieb muss das geeignete Verfahren für die konkrete Anlage abstimmen.
Dauer und Termin hängen von Zugang, Zustand, Arbeitsumfang sowie nötigen Prüfungen und Abstimmungen ab. Den Ablauf und einen möglichen Termin stimmt der ausführende Betrieb nach Prüfung der konkreten Anlage mit Ihnen ab.
Ob Genehmigungen erforderlich sind, ist für Standort und Vorhaben zu prüfen. Unterirdische Anlagen unterliegen für die in § 45 AwSV genannten Tätigkeiten der Fachbetriebspflicht. Welche Unterlagen und Prüfungen erforderlich sind, hängt von Anlage, Standort und Auftrag ab. Eine gegebenenfalls vorgeschriebene Prüfung nach §§ 46 und 47 AwSV erfolgt durch Sachverständige. Leistungsdokumentation, Entsorgungsunterlagen und ein solcher Prüfbericht sind unterschiedliche Dokumente. Zuständigkeit und Umfang werden vor der Beauftragung abgestimmt.
Express führt Erdtankarbeiten nicht selbst aus. Carsten Ehlers prüft Ihre Anfrage persönlich und klärt, ob eine Kontaktvermittlung zu einem geeigneten Betrieb möglich ist. Verfügbarkeit, Angebot und Ausführung müssen mit dem ausführenden Betrieb abgestimmt werden.
Fachlich überarbeitet am 28. September 2026. Quellen stehen direkt bei den jeweiligen Erläuterungen. Besonderheiten Ihrer Anlage und örtliche Anforderungen sind vor dem Auftrag zu klären.
Express führt Erdtankarbeiten nicht selbst aus. Carsten Ehlers prüft Ihre Anfrage persönlich und klärt, ob eine Kontaktvermittlung zu einem geeigneten Betrieb möglich ist. Verfügbarkeit, Angebot und Ausführung müssen mit dem ausführenden Betrieb abgestimmt werden.
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