Bei einem Leck: Sicherheit und Hilfe haben Vorrang
- Eigene Sicherheit zuerst: Halten Sie Abstand und betreten Sie keine unsicheren oder verunreinigten Räume. Warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden.
- Bei akuter Gefahr Hilfe rufen: Wählen Sie von einem sicheren Ort die 112. Nennen Sie Ort, Beobachtung und gefährdete Personen. Warten Sie auf Rückfragen und folgen Sie den Anweisungen der Leitstelle.
- Keine technischen Eingriffe: Öffnen, betreten, pumpen, dichten oder reparieren Sie den Tank nicht selbst. Betätigen Sie im möglichen Gefahrenbereich keine Schalter oder Geräte und gehen Sie nicht zum Abschalten oder Lüften hinein.
- Meldung veranlassen: Betreiber beziehungsweise verantwortliche Person informieren. Die wasserrechtliche Meldung nach § 24 AwSV ist gesondert zu beachten; eine Nachricht an Express ersetzt sie nicht.
Entfernung des Öls, Eingriffe an der Anlage und eine Freigabe des Bereichs gehören in die fachliche Gefahrenklärung. Spülen Sie Öl nicht in Abflüsse und setzen Sie keine Reinigungsmittel zur Verteilung oder Beseitigung ein.
Grundlagen: BBK-Hinweise zu Eigenschutz und Notruf und amtliches Heizöl-Merkblatt. Ausführlicher erklärt der Ratgeber zum Verhalten bei einem Tankleck die weiteren Schritte.
Wasserbehörde, Polizei und gegebenenfalls Betroffene informieren
§ 24 Absatz 2 AwSV verpflichtet unter anderem Betreiber und die dort genannten mit der Anlage befassten Personen, einen Austritt wassergefährdender Stoffe in nicht nur unerheblicher Menge unverzüglich der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle anzuzeigen. Das gilt auch bei entsprechendem Verdacht, wenn eine Gefährdung von Gewässern oder Abwasseranlagen nicht ausgeschlossen werden kann.
Wenn Dritte betroffen sein können, etwa ein Abwasserbetrieb oder Wasserversorger, muss der Betreiber auch diese unverzüglich unterrichten. Das amtliche Merkblatt für Heizölverbraucheranlagen (Anlage 3 AwSV) nennt Feuerwehr, Polizei und örtlich zuständige Behörde als Meldekontakte.
Warten Sie bei einem Austritt oder entsprechendem Verdacht nicht erst auf eine genaue Mengenmessung oder ein Angebot. Betreten Sie zur Einschätzung keine Gefahrenbereiche. Schildern Sie der zuständigen Stelle, was bekannt ist und was unklar bleibt.
Ölgeruch, Flecken oder Alarm fachlich abklären
Geruch, eine auffällige Anzeige oder sichtbare Flüssigkeit können Anlass für eine Gefahrenklärung sein. Daraus lässt sich aus der Ferne weder ein bestimmter Defekt noch eine sichere Entwarnung ableiten. Auch eine starre Altersgrenze ist keine Diagnose.
Stellen Sie Sicherheitseinrichtungen nicht eigenmächtig außer Funktion. Welche Schritte an der Anlage erforderlich sind, muss anhand der Situation und der Anlagenunterlagen geklärt werden. Lassen Sie sich von den zuständigen Einsatzkräften beziehungsweise einem für die Aufgabe geeigneten Betrieb anleiten.
Versicherung, Haftung und Dokumentation unterscheiden
Ob eine Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von Vertrag, Ursache und Umständen ab. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und klären Sie die benötigten Unterlagen. Eine Leistungsdokumentation ersetzt weder ein angefordertes Gutachten noch eine Deckungszusage.
Stimmen Sie die benötigte Schadendokumentation mit Ihrer Versicherung ab. Art und Umfang unserer Leistungsdokumentation werden für den Auftrag vereinbart; ein erforderliches Gutachten ist gesondert zu klären.
Die Schadenanzeige nach § 30 VVG und zumutbare Maßnahmen zur Schadenminderung nach § 82 VVG sind zu beachten. Notwendige Gefahrenabwehr darf nicht auf eine Angebots- oder Deckungsantwort warten.
Haftung und Sanierungspflichten hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen ab, unter anderem § 89 WHG und § 4 BBodSchG. Ein Entsorgungsauftrag oder Leistungsbeleg hebt diese Pflichten nicht pauschal auf. Ob Proben, Gutachten oder Sanierungsarbeiten nötig sind, ist mit der zuständigen Behörde und den dafür geeigneten Beteiligten zu klären.
Dokumentieren Sie Zeitpunkt und bereits bekannte Beobachtungen nur ohne Eigengefährdung. Fotos sind kein Grund, einen unsicheren Bereich zu betreten oder eine Meldung aufzuschieben.
Nach der Gefahrenklärung: mögliche Tankentsorgung anfragen
Carsten Ehlers prüft Ihre Anfrage persönlich und stimmt einen möglichen Termin mit Ihnen ab. Zunächst wird geklärt, ob Express die angefragten Arbeiten übernehmen kann. Umfang, erforderliche Qualifikation, Unterlagen und Termin werden vor einem Auftrag abgestimmt.
Eine persönliche Anfrage ist keine Zusage für eine Sofortfahrt, Gefahrenabwehr, Bodenuntersuchung oder Sanierung. Erforderliche Fachbetriebsarbeiten und Sachverständigenprüfungen sind unterschiedliche Aufgaben; Einzelheiten im AwSV-Ratgeber zu Arbeiten und Prüfungen.
Express führt Erdtankarbeiten nicht selbst aus. Carsten kann eine mögliche Kontaktvermittlung für Erdtanks prüfen; eine Vermittlung oder Verfügbarkeit wird nicht zugesagt.
Bitte fragen Sie ein individuelles Angebot an.
Nutzen Sie die folgende Anfrage erst, wenn die akute Lage geklärt ist. Für das Formular benötigen Sie Tankart, Anzahl, Volumen je Tank, Postleitzahl und Kontaktdaten. Restölmenge und Fotos bleiben freiwillig.
Häufige Fragen
Was tun wenn Öltank leckt?
Halten Sie Abstand und bringen Sie sich ohne eigenes Risiko in Sicherheit. Bei akuter Gefahr, Feuer, verletzten Personen oder gefährlichem Heizölaustritt rufen Sie von einem sicheren Ort die 112. Beachten Sie zusätzlich die Meldepflichten nach § 24 AwSV. Betreten oder bearbeiten Sie die Anlage nicht selbst und warten Sie nicht auf eine Antwort von Express.
Wie schnell kommen Sie im Notfall?
Carsten Ehlers prüft Ihre Anfrage persönlich und stimmt einen möglichen Termin mit Ihnen ab. Eine sofortige Erreichbarkeit oder Einsatzzeit ist nicht zugesagt. Für akute Gefahren nutzen Sie die öffentliche Notfallhilfe und warten nicht auf unsere Rückmeldung.
Wer zahlt die Kosten bei einem Öltank-Leck?
Ob eine Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von Vertrag, Ursache und Umständen ab. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und klären Sie die benötigten Unterlagen. Eine Leistungsdokumentation ersetzt weder ein angefordertes Gutachten noch eine Deckungszusage.
Ist ein undichter Öltank gefährlich?
Austretendes Heizöl kann Boden und Gewässer schädigen; die konkrete Gefahr für Menschen und Umgebung muss fachlich beurteilt werden. Ein pauschaler Geldbetrag oder das Tankalter beschreibt das Risiko nicht. Halten Sie Abstand und holen Sie bei akuter Gefahr über 112 Hilfe.
Was ist ein Leckwarngerät-Alarm?
Ein Alarm ist ernst zu nehmen und fachlich abzuklären. Er allein zeigt weder sicher die Ursache noch das Ausmaß eines Schadens. Auch fehlender Geruch oder fehlendes sichtbares Öl sind keine Entwarnung. Bei akuter Gefahr gilt 112; weitere erforderliche Meldungen richten sich nach der konkreten Situation und § 24 AwSV.
Kann ich einen Notfall über WhatsApp oder das Formular melden?
Die Kontaktwege von Express dienen normalen Leistungsanfragen. Sie ersetzen weder den öffentlichen Notruf noch die erforderliche Behördenmeldung. Nutzen Sie bei akuter Gefahr von einem sicheren Ort die 112.
Inhaltlich geprüft und aktualisiert am 28. September 2026. Maßgeblich sind die konkrete Lage, behördliche Anweisungen und die für Ihre Anlage geltenden Vorgaben.